Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses
Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens, z.B. einer Kündigungsschutzklage, sind nicht ohne weiteres mit den Kosten eines Zivilprozesses zu vergleichen. So trägt nach § 12 a ArbGG jeder seine gerichtlichen und aussergerichtlichen Anwaltskosten in erster Instanz selbst – unabhängig vom Ausgang der Klage. The winner takes it all, gilt also leider nicht für die Anwaltskosten. Auch der …
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Veröffentlicht am: 29. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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