Schwerbehinderte brauchen keine Überstunden – Mehrarbeit zu leisten
so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. November 2006 – 9 AZR 176/06). Schwerbehinderte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede über 8 Stunden hinaus gehende werktägliche Arbeitszeit. Die mit einem Grad der Behinderung von 60 (GdB) schwerbehinderte Klägerin, die bei der Caritas beschäftigt war, hat nach § 124 SGB …
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Veröffentlicht am: 23. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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