BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) verfassungswidrig
jedenfalls soweit darin die Beschäftigungszeit geringfügig Beschäftigter nicht bei der sogenannten “Unkündbarkeit” nach § 53 Absatz 3 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) berücksichtigt wird. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts
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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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