Personalakte: Sensible Gesundheitsdaten in verschlossenen Umschlag
so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 12.09.2006 – Aktenzeichen: 9 AZR 271/06, Volltext). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei in der Personalakte aufbewahrten Schriftstücken, die den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers betreffen und deswegen besonders sensibel sind, besondere Schutzvorkehrungen gegen nicht erforderliche Kenntnisnahme zu treffen. Dies folgt aus
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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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TV Covid - Kurzarbeit im öffentlichen Dienst 



