Änderungskündigung: Arbeitnehmer muss Annahme der Änderung binnen drei Wochen erklären
so das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (BAG vom 01.02.2007 – Aktenzeichen 2 AZR 44/06, Pressemitteilung hier >>, Volltext liegt noch nicht vor). Das BAG hatte einen Fall zu beurteilen, in der einem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, also eine Kündigung verbunden mit dem Angebot einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen, erhalten hatte. Der Arbeitgeber …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 2. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




