LAG Köln

Geld sofort: Gehaltszahlung mit einstweiliger Verfügung einklagen

Offene Gehaltsforderungen sind bei den Arbeitsgerichten nicht so schnell durchzusetzen. Grund ist die Verfahrensdauer, die in erster Instanz schon bis zu einem Jahr betragen kann. Einstweilige Verfügungen dagegen sind nicht so beliebt bei den Gerichten. Vordrängeln gilt nicht, die anderen Kläger müssen ja auch warten, bis das Arbeitsgericht im normalen Verfahren entscheidet. Ausserdem gilt der …

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Veröffentlicht am: 8. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Köln bleibt Köln und Düsseldorf bleibt Düsseldorf

Die Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom heutigen Tage wird bei den Landesarbeitsgerichten in Köln und in Düsseldorf für Erleichterung gesorgt haben. Wie das Justizministerium mitteilte, sind die Pläne für ein gemeinsames rheinisches Landesarbeitsgericht vom Tisch.

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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Köln: Bestellung des Vorsitzenden der Einigungsstelle bei Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Person

Das LAG Köln (Beschluss vom 05.03.2007 – 2 TaBV 10/07, Volltext) setzte auf Antrag des Betriebsrats nach § 98 ArbGG eine Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Sozialplan mit je zwei Beisitzern ein. Da sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht auf die Person der oder des Vorsitzender der Einigungsstelle einigen konnten,

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Veröffentlicht am: 25. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unwirksamkeit einer Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag

Eine Versetzungsklausel mit der Formulierung “Der Firma bleibt vorbehalten, dem Arbeitnehmer jederzeit eine andere Tätigkeit im Betrieb zuzuweisen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.” ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln

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Veröffentlicht am: 18. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG

Die Abgrenzung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts zwischen der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und einer Tätigkeit als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist häufig nicht ganz einfach. Das LAG Köln

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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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