Abfindung ist vor Bank sicher!
Auch wenn sich eine Bank zur Sicherung eines Darlehens die Gehaltsansprüche des Bankkunden hat abtreten lassen, ist das Geldinstitut nicht auch berechtigt, etwaige Abfindungen pfänden zu lassen. Im vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 27.03.2006 – Aktenzeichen 14 (9) Sa 1335/05) entschiedenen Fall hatte der Schuldner den Kredit nicht mehr bedient. Das LAG Köln: Ohne ausdrückliche …
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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2006 von RA Felser
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