LAG-Urteil

Anderer Ansicht nur: Ihre Rechtsschutzversicherung. Gehaltsprozess muss bei Kündigung nicht ausgesetzt werden

Der Folgerechtsstreit über die Klage auf Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzugslohn ist bei noch anhängigem Kündigungsschutzverfahren regelmäßig nicht nach § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens auszusetzen. Das folgt aus der besonderen Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren, so das Landesarbeitsgericht Köln, 4 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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Agfa Photo III: LAG Düsseldorf entscheidet erneut für ehemalige Agfa Mitarbeiter

Auch im zweiten Berufungstermin vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erlitt Agfa erneut eine Schlappe. Ein Widerspruch aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis, zwei Widersprüche von Altersteilzeitlern sowie zwei Widersprüche von Frühruheständlern wurden vor der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts verhandelt. Die Beschäftigten hatten Juni/Juli 2005 dem Übergang auf die Agfa Photo widersprochen. Agfa erschien gleich mit mehreren erfahrenen Anwälten, u.a.

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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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Kündigungsverbot nach § 613 Abs. 4 BGB – Auftragsvergabe für Molkereilagerbetrieb

Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Köln stellt die Übernahme des Lagerbetriebs einer Molkerei durch ein anderes Unternehmen einen Betriebsübergang und keine Betriebsstilllegung dar. Eine Kündigung ist deshalb rechtswidrig, weil

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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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Unkündbar – Arbeitgeber muss konzernweite Weiterbeschäftigung prüfen

Das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 03.05.2006, 9 Sa 1270/05) entschied, dass vor der außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsnehmers eine konzernbezogene Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu erfolgen hat. Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt danach – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass sogar zuvor betriebliche Umorganisationen für erforderlich hält – nur in extremen Ausnahmefällen …

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Veröffentlicht am: 25. August, 2006 von RA Felser
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LAG Köln zu § 613 a BGB: Taxi ist kein Betrieb und auch kein Betriebsteil

Nach § 613 a BGB liegt ein Betriebsübergang vor bei der Übernahme eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Noch kleinere Teile eines Betriebs, denen die notwendige Selbstständigkeit fehlt, lösen dagegen die Folgen des § 613 a BGB nicht aus. Logisch, der Kauf eines Aktenordners verpflichtet also nicht zur Übernahme der Mitarbeiter eines Unternehmens. Streit gibt es …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Felser
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