Arbeitslosengeld II (ALG II)

ALG II – Bezieher müssen nicht immer Schönheitsreparaturen zahlen

Der BGH hatte Mietverträge mit starren Fristen für Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt (wir berichteten). Nun wollte eine ALG II – Bezieherin diese Kosten durch die Stadtverwaltung übernommen haben. Die Stadt lehnte ab. Damit befasste sich nun das Sozialgericht Speyer (Az.: S 1 AS 156/06).

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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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SG Berlin: Umzugskosten und Mietkaution für ALG II – Empfänger gibt es nur bei unverschuldeter Notlage

Beim Sozialgericht Berlin (Az.: S 125 AS 13747/07 ER) ging ein eilig klingender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Eine 18 – jährige trug vor, ihr sei die Wohnung gekündigt worden und ein Räumungstitel erwirkt worden. Der Gerichtsvollzieher sollte schon in den nächsten Tagen die Räumung vornehmen. Zudem weigere sich das Jobcenter, den Umzug …

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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Hartz IV: Kosten der Einzugsrenovierung ?

Das Sozialgericht Duisburg (Az.: S 7 AS 77/05) hat sich mit der Frage befasst, ob die Regelleistungen auch die Kosten einer Einzugsrenovierung beeinhalten oder aber gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 als gesonderte Beihilfe von den Trägern des Arbeitslosengelds II zu übernehmen sind.

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Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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ALG II: Taschengeld auf Klassenfahrt

Klassenfahrten sind regelmäßig von den Trägern des Arbeitslosengelds II, auch Hartz IV, genannt, zu übernehmen. Das Sozialgericht Speyer (Az.: S 3 AS 643/06) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dies unabhängig von der Zahl der Teilnehmer ist und ob Schülern ein Taschengeld zusteht. Geklagt hatte ein 15 – jähriger Schüler.

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Hartz IV: Grundsätzlich keine Anrechnung von Krankenhaustagegeld

Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, beziehen, müssen sich Zahlungen einer privaten Versicherung auf Krankenhaustagegeld allenfalls  in beschränktem Umfang anrechnen lassen. Dies entschied am 23.08.2007 das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 22 (31, 48) AS 532/05).

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Veröffentlicht am: 20. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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