ALG II: Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer
Wenn eine Familie vier Mitglieder hat und das sog. Hartz IV – Geld bezieht, hat sie auch Anspruch auf eine Vierzimmerwohnung. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Az.: S10 AS 1957/07 ER – nicht rechtskräftig -) hervor.
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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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