Abmahnung Arbeitsrecht

Abmahnung wegen Tratsch über Sado-Maso-Fotos

Weil eine Mitarbeiterin in Internet in Lack- und Leder-Kleidung posiert hatte, und eine Kollegin dies kritisiert hatte, mahnte ein Unternehmen diese wegen Einmischung in die Privatangelegenheiten der zeigefreudigen Kollegin, Verletzung der Intimspäre und Störung des Betriebsfriedens ab. Den Chefs gefielen die Bilder offensichtlich besser als der Kollegin. Das Arbeitsgericht Frankfurt fand

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Veröffentlicht am: 4. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Fristlose Kündigung: Brötchen genascht

Gestern suchte mich eine Mandantin wegen einer Abmahnung auf. Der Arbeitgeber hatte die Weisung erteilt, nicht am Arbeitsplatz zu essen. Die Mitarbeiterin hatte jedoch Hunger und griff zu einem Brötchen. Ergebnis: Der Chef mahnte ab. Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, habe ich geraten, nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen. Doch es stellt sich …

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Veröffentlicht am: 25. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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Heimarbeitsplatz: Abmahnanwalt

Manche Anwälte verdienen Ihr Geld am Rechner. Keine Mandanten, keine Anrufe, kein Fristenstress. Möglich macht die beschäftigungspolitische Lösung des Anwaltsschwemmenproblems die Möglichkeit, nach dem UWG Wettbewerber, die gegen die Rechtsvorschriften des Gesetzes verstossen, kostenpflichtig abzumahnen. Und Ebay. Denn als Anwalt muss man einen Auftraggeber haben,

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Veröffentlicht am: 12. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bahnstreik & Arbeitsrecht: “Zug hatte Verspätung…” zieht nicht

Arbeitnehmer, die selbst nicht am Bahnstreik aktiv beteiligt sind, sollten sicherstellen, daß sie trotz des eingeschränkten Schienenverkehrs rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen.

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Veröffentlicht am: 10. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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“Blauer Brief” von Lehrer zu Lehrer

Das VG Lüneburg befaßt sich in seinem Beschluss vom 27.06.2007 – 10 A 18/06 – mit der Frage, welche Sonderaufgaben Lehrkräften übertragen werden können und welche Konsequenzen drohen, wenn der Lehrer die Übernahme weitere Aufgaben neben der Lehrtätigkeit verweigert. Das NDiszG kennt als disziplinarische Sanktionen

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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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