Arbeitsrecht

LAG Mainz: Besser rechtsschutzversichert; keine Prozesskostenhilfe bei einfachen Fällen oder kein Lohn und dennoch draufgezahlt

Prozesse vor dem Arbeitsgericht kosten Geld. Vor allem in erster Instanz. Denn § 12 a Abs. 1 ArbGG bestimmt, dass eine Ersatzpflicht auch dann nicht besteht, wenn die Partei obsiegt. Jede Partei trägt also ihre Anwalts- und Reisekosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Nun das ist besonders mißlich, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Denn diese …

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Heimarbeitsplatz: Abmahnanwalt

Manche Anwälte verdienen Ihr Geld am Rechner. Keine Mandanten, keine Anrufe, kein Fristenstress. Möglich macht die beschäftigungspolitische Lösung des Anwaltsschwemmenproblems die Möglichkeit, nach dem UWG Wettbewerber, die gegen die Rechtsvorschriften des Gesetzes verstossen, kostenpflichtig abzumahnen. Und Ebay. Denn als Anwalt muss man einen Auftraggeber haben,

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Veröffentlicht am: 12. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Verbesserung für Außendienstler im Arbeitsrecht

Im Zusammenhang mit einer Entlastung der Sozialgerichte (wir berichteten) soll auch das Arbeitsgerichtsgesetz geändert werden. Bisher waren Klagen gegen den Arbeitgeber immer vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hatte. Für Außendienstler, die zum Beispiel im Raum Flensburg für einen süddeutschen Arbeitgeber tätig waren, eine missliche Situation.

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Veröffentlicht am: 15. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Frankfurt: Keine bezahlten Pausen; das dürfte auch für Raucherpausen gelten

Das LAG Frankfurt (Az.: 17 Sa 473/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Kläger, Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, Anspruch auf Bezahlung der Pausenzeiten hatte. Der Mann begehrte die Bezahlung seiner täglichen Pausenzeit von 45 Minuten.

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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsfeier: Viel getrunken, dann ertrunken

Mit einem solchen Fall hatte sich das OLG Frankfurt (Az.: 17 U 11/07) zu beschäftigen. Ein Mitarbeiter eines Unternehmens hatte an einer Konferenz in Malta teilgenommen. Dort wurde abends im Rahmen einer Freizeitveranstaltung eine Bootsfahrt angeboten. Alkohol wurde auch gereicht. Jedenfalls soll der Mann etwa 3 Promille intus gehabt haben. Aus ungeklärter Ursache fiel der …

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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