LG Coburg: Betriebliche Altersversorgung bleibt bei fristloser Kündigung erhalten
Selbst wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wird, bleibt der Anspruch aus einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bezahlt hat, erhalten. Dies hat kürzlich das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 752/06) entschieden.
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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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