Arbeitsgericht Hamburg: Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam
Nach Ansicht des Arbeitsgericht Hamburg kann eine vorformulierte Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz mit geringwertigerer Tätigkeit zuweisen kann, einen schwerwiegenden Eingriff in den gesetzlich gewährleisteten Inhaltsschutz darstellen und damit gegen die §§ 305 ff. BGB verstossen. Seit 2002 unterziehen die Arbeitsgerichte
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Veröffentlicht am: 30. November, 2009 von RA Michael W. Felser
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