Abfindung auf französisch: Oder lieber gleich zum Anwalt?
Wir plädieren für den Anwalt. „Abfindung auf französisch“ (indemnité, compensation oder reparation) gelingt nämlich auch nur wenigen Arbeitnehmern im Stammland der Revolution, gleich ob mit oder ohne Gewalt. Unsere Mandanten kommen immer mit legalen Mitteln aus, wenn sie eine Abfindung – z.B. in der von den französischen Beschäftigten des Hebebühnenbauers JLG in Tonneins (Südfrankreich) geforderten …
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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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