Dreiseitiger Vertrag, einseitiger Vertrag
Wie bereits berichtet, häufen sich bei uns in der Kanzlei die Mandate, in denen Arbeitnehmer vor oder mit der Kündigung ein mit „dreiseitiger Vertrag“ überschriebenes Vertragskonstrukt vorlegen. Man könnte nun aufgrund der Bezeichnung vermuten, dass es sich um einen kurzen Vertrag handelt, dessen Inhalt sich auf drei Seiten zusammenfassen lässt. Die meisten dreiseitigen Verträge haben …
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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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