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Dreiseitiger Vertrag, einseitiger Vertrag

Wie bereits berichtet, häufen sich bei uns in der Kanzlei die Mandate, in denen Arbeitnehmer vor oder mit der Kündigung ein mit „dreiseitiger Vertrag“ überschriebenes Vertragskonstrukt vorlegen. Man könnte nun aufgrund der Bezeichnung vermuten, dass es sich um einen kurzen Vertrag handelt, dessen Inhalt sich auf drei Seiten zusammenfassen lässt. Die meisten dreiseitigen Verträge haben …

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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung – was man tun kann

Einen aktuellen Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Willmann hat der Merkur veröffentlicht. In dem Artikel werden die wichtigsten Tipps zum Thema Kündigung zusammengefasst. Bald werden wir 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Interessenausgleich mit Schattenliste

Eine Schattenliste, die Betriebsrat und Arbeitgeber im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen vereinbaren, nimmt nicht an der Privilegierung nach §§ 111, 1 Abs. 5 BetrVG für die sog. Namensliste teil, entschied das Arbeitsgericht Krefeld. Wir stellen in unserer Kanzlei fest, dass Namenslisten inzwischen epidemieartig von den Betrieben eingesetzt werden, um die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl bei betriebsbedingten auf …

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Sofort Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz

Das neue Pflegezeitgesetz, das seit Mai 2008 gilt, könnte in Verbindung mit der Alterspyramide zum Jobretter 2009 avancieren. Ein schlechtes Gewissen brauchen Arbeitnehmer dabei nicht zu haben. Denn die Unternehmen versuchen zunehmend die gesetzliche Sozialauswahl und damit den Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

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Veröffentlicht am: 16. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Ein “Klei mi ann Mors” rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Die Antwort „Klei mi ann Mors“ im Rahmen einer Auseinandersetzung um einen Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers rechtfertigt keine fristlose Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Hamburg. Ja, warum auch, denkt sich der Rheinländer, das versteht doch eh keiner. Na ja, der Hamburger schon, denn Mors bedeutet

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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