Punkte bei der Sozialauswahl
Die meisten Unternehmen setzen bei der Sozialauswahl auf Punkteund damit auf Sicherheit. Grund ist dafür, dass das Gesetz in § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zwar die vier Sozialauswahlkriterien (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) nennt, aber nicht, wie diese zu gewichten sind. Sind vier Kinder höher einzuordnen als
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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Nach Kündigung in Kurzarbeit: in der Kündigungsfrist gibt es nur ein gekürztes Gehalt Als ob wir es geahnt hätten. Wir hatten bereits davor gewarnt, aber die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 22.04.2009) zum Thema Kurzarbeit noch nicht erwähnen können: Im Gegensatz zu den Vorinstanzen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts einem gekündigten Arbeitnehmer, der wegen … 



