Bagatellkündigung, mal nüchtern betrachtet
Vorweg: Ich bin selbst Arbeitgeber und werde auch nicht gerne beklaut. Trotzdem wird beim Thema Bagatellkündigung einiges schief dargestellt. Es geht nicht darum, dass ein Diebstahl oder eine Unterschlagung ungesühnt bleibt. Es geht vor allem darum, dass eine Bagatellkündigung nicht leichtfertig und aus anderen Gründen ausgesprochen wird. Eine Abmahnung führt schließlich auch dazu, dass jedenfalls …
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Veröffentlicht am: 29. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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