Krankenhaus muss zahlen
Ein Behandlungsfehler bei der Geburt eines Kindes führte zu Behinderung, die regelmäßige Pflege des Kindes erforderten. Das OLG Zweibrücken (Az. 5 U 62/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Krankenhaus dann auch für die Pflege durch die Eltern zahlen muss. Ja, entschied das Gericht. Und zwar muss dass Krankenhaus auch dann
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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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