Biallo.de: Aktien aus Stock Option Programm sind keine Abfindung, so das FG Köln
Wie das Journalistenbüro Biallo in seinem Newsletter berichtet, hat das Finanzgericht Köln (FG Köln vom 21.09.2005, 11 K 76/04, nicht rechtskräftig) entschieden, dass Aktien aus einem Stock Option Programm nicht mit einer Entlassungsentschädigung = Abfindung gleichzusetzen sind. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber auf die Rückforderung der Aktien im Zuge eines Aufhebungsvertrags verzichtet. Die günstige …
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Veröffentlicht am: 17. Oktober, 2006 von RA Felser
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Frauen stellt sich kurz vor Ablauf der Elternzeit häufig das Problem, dass die Kindesbetreuung bei den alten Arbeitszeiten nicht sichergestellt ist und der Arbeitgeber den Wünschen der Rückkehrerin nach Arbeitszeitreduzierung oder -verlegung auch unter Berücksichtung des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) nicht entsprechen kann oder will. Die Arbeitnehmerin müsste dann also zu den alten Arbeitszeiten, oftmals Vollzeit, wiedereinsteigen. … 



