Arbeitsagentur Köln
Schnell und unkompliziert nahm die Arbeitsagentur Köln eine Sperrzeit gegenüber einer Mandantin von mir zurück, die ihren Job per Aufhebungsvertrag aufgegeben hatte. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihr zwar signalisiert, sie könne während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, es gab aber nichts Schriftliches. Und der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit war leider nicht so gestellt …
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Veröffentlicht am: 17. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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