LAG Köln: Bewährungserprobung als Befristungsgrund
Der Katalog der Sachgründe für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages in § 14 Abs. 1 Satz2 TzBfG ist nicht abschließend. Das LAG Köln beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.08.2007 – 11 Sa 250/07 – u.a. mit der Frage, ob die Befristung zum Zwecke der Bewährungserprobung nach wiederholten arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen zulässig ist.
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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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