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LAG Köln: Bewährungserprobung als Befristungsgrund

Der Katalog der Sachgründe für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages in § 14 Abs. 1 Satz2 TzBfG ist nicht abschließend. Das LAG Köln beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.08.2007 – 11 Sa 250/07 – u.a. mit der Frage, ob die Befristung zum Zwecke der Bewährungserprobung nach wiederholten arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen zulässig ist.

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsvertrag und Befristung: Infos von RA Felser auf Bild.T-Online.de

Der Aufhänger zum Interview mit Bild.T-Online war ein neues Entfristungsurteil des Bundesarbeitsgerichts (wir berichteten), erstritten zugunsten von Auszubildenden im öffentlichen Dienst durch Rechtsanwalt

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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung nach der Ausbildung

Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung ermöglicht werden.  Das entschied heute das Bundesarbeitsgericht in zwei Sachen zugunsten der mit mehreren befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigten Ex-Auszubildenden, die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian von Hopffgarten vertreten wurden. Die …

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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BAG: Weiterbeschäftigung muss nicht ausdrücklich widersprochen werden

Grundsätzlich wandelt sich nach § 15 V TzBfG ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um, wenn der Arbeitnehmer weiterhin und widerspruchslos beschäftigt wird. Nach einer neuen BAG – Entscheidung (Az.: 7 AZR 501/06) muss dieser Widerspruch jedoch nicht ausdrücklich bei der Weiterbeschäftigung erklärt werde.

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Veröffentlicht am: 20. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Gleichbehandlung: Befristet beschäftigte Mitarbeiter sind wie Unbefristete zu behandeln

bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einem jetzt im Volltext liegenden Urteil und sprach dem Kläger, dem Projektleiter eines Messeunternehmens, eine Jahressonderzahlung zu, die seine in Vollzeit beschäftigten Kollegen bekommen hatten. Das Gericht sah darin eine Ungleichbehandlung gegenüber seinen Kollegen und einen Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser hat übrigens

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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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