Betriebsverfassungsrecht: Betriebsversammlung XXL?
Das Arbeitsgericht Nordhausen hat nach Pressemitteilungen einen Antrag der Geschäftsführung der Norhäusener Zweiradschmiede Bike Systems auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung des durch Mitarbeiter besetzten Firmengeländes abgelehnt.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 13. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




