Vor der Betriebsratswahl: Tipps für Betriebsrat und Wahlinitiatoren
Wenn´s losgeht kann es schon zu spät sein. Die Falle steht. Verschiedene Fragen muß der Betriebsrat nämlich auch in Betrieben, in denen es schon einen Betriebsrat gibt, bereits vor der Bestellung des Wahlvorstands klären. Das gleiche Problem stellt sich Wahlinitiatoren in betriebsratslosen Betrieb vor der Einleitung der Wahl (Einladung zur Wahlversammlung). Dazu gehören die Abgrenzung …
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Veröffentlicht am: 18. Oktober, 2009 von RA Michael W. Felser
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