Betriebsrente

Betriebsrenten unterliegen voller Beitragspflicht in der Krankenversicherung

§ 240 Abs. 3a SGB V sah bis zum 31.12.2003 für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, die neben Ihren Ruhestandsbezügen Leistungen aus Betriebsrenten, öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungen oder Direktversicherungen erhielten, eine privilegierte Behandlung dieser Behandlungen im Hinblick auf ihre Beitragspflichtigkeit in der gesetzlichen KV vor. Nach dieser Besitzstandsschutzregelung wurde angeordnet, dass für freiwillig Versicherte weiterhin nur …

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsvertraglich anerkannte Dauer der Betriebszugehörigkeit zählt für Betriebsrente nicht …

im Falle einer Insolvenz, so das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (BAG vom 25.04.2006 – 3 AZR 78/05). Der Arbeitnehmer hatte mit einem Darlehen seines Arbeitgebers ein Hochschulstudium aufgenommen und das Arbeitsverhältnis danach – fortgesetzt oder wiederaufgenommen. Jedenfalls war beabsichtigt, dass er danach wieder zu dem Arbeitgeber zurückkehrt, andernfalls hätte er das Darlehen zurückzahlen müssen. …

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Veröffentlicht am: 26. April, 2006 von RA Felser
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