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Betriebsübergang § 613a BGB: Kündigung bei oder nach oder wegen?

Nach § 613a Absatz 4 BGB ist eine Kündigung wegen Betriebsübergang unwirksam. Deswegen ist eine Kündigung bei oder nach einem Betriebsübergang noch lange nicht verboten. Nach der Rechtsprechung soll das Kündigungsverbot in § 613a Absatz 4 BGB den Arbeitnehmer verhindern, dass der Betriebsübergang dazu genutzt wird, den Betrieb leer zu kündigen und ohne Arbeitnehmer zu …

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Veröffentlicht am: 23. Februar, 2010 von RA Michael W. Felser
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BSG: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

Das BSG hat heute entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang selbst nicht mit einer Sperrzeit bestraft werden darf und damit der Vorinstanz widersprochen (BSG, Urteil vom 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R). Arbeitnehmer, die sich nicht einfach mit einem Betrieb oder Betriebsteil verkaufen lassen wollen, bekommen zukünftig also Arbeitslosengeld vom ersten …

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Veröffentlicht am: 8. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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EuGH korrigiert Bundesarbeitsgericht bei Betriebsübergang

Wer immer noch nicht weiß, wo die Musik im Arbeitsrecht spielt und immer noch glaubt, in Deutschland gäbe es ein zu arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht oder nur arbeitnehmerfreundliche Arbeitsgerichte, den wird das neueste EuGH-Urteil zur Betriebsübergangsrichtline (umgesetzt in § 613 a BGB) eines Besseren belehren. Erneut korrigierte der EuGH die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als nicht richtlinienkonform und …

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Veröffentlicht am: 2. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Agfa Photo: Unterrichtungsschreiben bleibt falsch

War falsch und bleibt falsch, das ergab gestern der dritte Verhandlungstermin von ehemaligen Mitarbeitern der Agfa Gevaert, die per Betriebsübergang in die – inzwischen insolvente – Agfa Photo GmbH „abgeschoben“ wurden. Dabei informierte Agfa allerdings die Arbeitnehmer mit dem gesetzlich vorgeschriebenen

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Veröffentlicht am: 28. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsteilübergang und ordnungsgemässe Unterrichtung

Das Unterrichtungsschreiben beim Betriebsübergang (§ 613 a Absatz 5 BGB) wird deutschen Unternehmen noch viele Überraschungen bereiten. Am 21.08.2008 befasste sich der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter seinem Vorsitzenden Hauck erneut mit dieser Problematik und es wird nicht der letzte Fall sein. Die unwirksamen Unterrichtungen durch unvollständige Unterrichtungsschreiben bei Agfa Photo und Benq-Siemens zeigen, dass …

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Veröffentlicht am: 23. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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