BAG kippt Kündigung und Aufhebungsvertrag in der Insolvenz wegen Betriebsübergang
Da hatte der Insolvenzverwalter die Rechnung ohne das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 25.10.2007 – 8 AZR 917/06) gemacht. Während er die GmbH „plattmachte“, überliess er die Betriebsmittel einem anderen Unternehmen, das die Betriebstätigkeit mit den Arbeitnehmern der insolventen Firma und den Betriebsmitteln fortsetzte. Darin sah das Bundesarbeitsgericht
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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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