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Betriebsübergang § 613 a BGB: Übergangsmandat des Betriebsrats

Wie der Bund-Verlag in seinem aktuellen Newsletter mitteilt, hat das Arbeitsgericht Kaiserlautern (Beschluss vom 17.01.2007 – Aktenzeichen 1 BVGa 1/07) in einem bisher unveröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eines übergehenden Betriebs nicht generell dadurch ausgeschlossen werden, dass

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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsübergang: Verdi empfiehlt www.betriebsuebergang.de

in dem zusammenfassenden Bericht zum Logistiktag auf der Mitbestimmungsmesse (DieMit) in Bremen. Rechtsanwalt Felser referierte dort im Workshop “Outsourcing in der Logistikbranche” zum Thema “Betriebsübergang” und nahm an der anschliessenden Podiumsdiskussion teil.

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Veröffentlicht am: 17. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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§ 613 a BGB: Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang kann verwirken

und die Übernahme eines Schlachthofs stellt einen Betriebsübergang und keine Funktionsnachfolge dar (BAG vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Deshalb hätte der Kläger rechtzeitig dem Übergang widersprechen müssen. Da der Kläger aber der Meinung war, in der Übernahme des Schlachthofs sei kein Betriebsübergang nach § 613 a BGB zu sehen, sah er zunächst …

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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§ 613 a BGB: Kündigungsschutz geht bei Betriebsübergang nicht mit über

entschied heute – an Weiberfastnacht – das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Kündigungsschutz nach dem aktuellen Kündigungsschutzgesetz haben Arbeitnehmer nur, wenn sie mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind (sog. Wartezeit nach § 1 KSchG) und wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer (Azubis zählen nicht mit) hat (sog. …

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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§ 613 a BGB: Benq Mitarbeiter klagen gegen Siemens wegen mangelhafter Unterrichtung beim Betriebsübergang

berichtet Lexis-Nexis in seinen neuen Newsletter (zur Nachricht hier). Die Klagen sind am Arbeitsgericht München anhängig. Die Chancen dürften nach den kürzlich vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten hohen Anforderungen an die Unterrichtung nach § 613 a Absatz 5 BGB sehr hoch sein (JuracityBlog berichtete mehrfach). Den Mitarbeitern könnten Schadensersatzansprüche zustehen, allerdings können die Mitarbeiter auch dem Übergang …

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Veröffentlicht am: 30. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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