Betriebsübergang § 613 a BGB: Übergangsmandat des Betriebsrats
Wie der Bund-Verlag in seinem aktuellen Newsletter mitteilt, hat das Arbeitsgericht Kaiserlautern (Beschluss vom 17.01.2007 – Aktenzeichen 1 BVGa 1/07) in einem bisher unveröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eines übergehenden Betriebs nicht generell dadurch ausgeschlossen werden, dass
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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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