Agfa Gevaert AG: LAG Düsseldorf bestätigt Urteile zum Widerspruchsrecht bei fehlerhafter Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB
Am 13.12.2006 fand vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf die nächste Runde von Verfahren gegen die Agfa Gevaert AG statt. Dabei bestätigte das LAG Düsseldorf seine bisherige Rechtsprechung und die vorangegangenen Berufungsurteile (blog.juracity berichtete) zum Widerspruchsrecht der Mitarbeiter bei einer fehlerhaften Unterrichtung nach § 613 a BGB.
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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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