Transfersozialplan, Transferagentur und Transfergesellschaft
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit denken schon an die Zeit nach der Kurzarbeit. Viele Unternehmen können sich diese für max. sechs bis acht Monate leisten. Danach würden zwangsläufig Entlassungen anstehen. Hier soll die Idee der Transfergesellschaft neu belebt werden: Als Transfer nicht nur zu einem anderen Arbeitgeber, sondern nach der Krise auch zurück zum bisherigen …
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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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