AGG: Frauen liegen beim Gehalt immer noch hinter Männern
so die Süddeutsche Zeitung in dem Beitrag “Wir sind billiger”. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hin oder her: Bereits früher gab es das Verbot der mittelbaren Diskriminierung nach EU-Recht. Wenig hat sich in der Privatwirtschaft seitdem geändert. Im öffentlichen Dienst geniessen Frauen formal Gleichbehandlung, die Diskriminierung lässt sich aber immer noch statistisch nachweisen. Selbst beim Bundesarbeitsgericht sind nur
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Veröffentlicht am: 28. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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