Ehegattenunterhalt: Verwirkung, wenn der Ehegatte sich von dem anderen abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht
Das OLG Frankfurt/M. (Aktenzeichen 2 WF 128/06) hat entschieden, dass der Ehegattenunterhalt bereits dann verwirkt ist, wenn der Ehegatte sich unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht. Der Verwirkungsgrund des „Fremdgehens“ fällt unter die gesetzliche Regelung des § 1579 …
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Veröffentlicht am: 4. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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