Familienrecht

Kindesunterhalt: Studierender Elternteil muss Nebentätigkeit ausüben, um den Kindesunterhalt aufzubringen

Das OLG Bremen (Aktenzeichen 4 UF 44/06) hat entschieden, dass ein gegenüber einem minderjährigen Kind unterhaltsverpflichteter Elternteil sich nicht darauf berufen kann, dass er studiere und daher keinen Unterhalt zahlen könne. Da gegenüber einem minderjährigen Kind eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, muss der studierende Elternteil eine Nebentätigkeit ausüben, damit er den Mindestkindesunterhalt zahlen kann. In …

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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kindesunterhalt: Aufwendungen für private Altersvorsorge mindern das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht

Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen II UF 19/06) hat entschieden, dass Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für private Altersvorsorge unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind. Solche Aufwendungen mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht. Nach Ansicht des Gerichts gilt das jedenfalls, wenn der Unterhaltspflichtige nicht einmal den Regelunterhalt für das Kind zahlen kann. Die Rechtsprechung des BGH, dass zusätzliche private …

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Veröffentlicht am: 20. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Enkelunterhalt: Großeltern haben denselben Selbstbehalt wie beim Elternunterhalt

Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 197/04) hat entschieden, dass die Großeltern, die auf Unterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, denselben Selbstbehalt haben müssen wie die Kinder gegenüber den Eltern beim Elternunterhalt. Der Selbstbehalt beträgt daher mindesten EUR 1.400,00 monatlich. Darin sind Warmmietkosten in Höhe von EUR 450,00 eingerechnet. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen …

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Veröffentlicht am: 13. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Unterhaltsrückstände, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, sind in der Regel verwirkt und können nicht mehr geltend gemacht werden

Der BGH (Aktenzeichen XII 152/04) hat erneut bestätigt, dass Unterhaltsrückstände, die Zeitabschnitte betreffen, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, in der Regel verwirkt sind und daher nicht mehr geltend gemacht werden können.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Das Rundumsorglos Paket für den Seitensprung an Karneval, Fastnacht und Fasching

bieten wir jetzt für 49 Euro incl. Märchensteuer an – allerdings nur über die Karnevals-, Faschings- und Fastnachtstage. Anlaß: 97 % der Deutschen erwarten von Ihrem Partner die absolute Treue, so eine Studie von Theratalk. Genausoviele gehen nach unseren eigenen Recherchen im Karneval fremd. Nach

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Veröffentlicht am: 16. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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