Zeit für Eheverträge: Güterrechtsreform und Unterhaltsreform
Wie gestern hier berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung neben dem Unterhalt auch das Güterrecht, also die Vermögensauseinandersetzung im Falle von Trennung und Scheidung zu ändern. Da künftig auch der Abbau von Schulden im Zugewinnausgleichsverfahren Berücksichtigung finden sollen,
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Veröffentlicht am: 7. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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