Gerichtsurteile

Felser Rechtsanwälte vertreten Veranstalter einer Versammlung mit 40.000 Teilnehmern

Anlässlich einer Versammlung mit 40.000 Teilnehmern in Köln-Deutz am 31. Juli 2016 vertraten Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte die rechtlichen Interessen des Veranstalters in versammlungsrechtlichen Angelegenheiten. Zuvor hatte die Kölner Polizei ihm die Aufstellung einer Videoleinwand auf der Bühne untersagt. Zu der Versammlung mit dem Thema „Ja zur Demokratie – Nein zum Staatsstreich“ rief ein breites …

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BGH erlaubt Telefonsex

nanana. So hab ich das nicht gemeint. Der Bundesgerichtshof (BGH vom 08.11.2007 – Aktenzeichen III ZR 102/07) hat entschieden, dass die Verträge zwischen einem Telefonsexanbieter (Sie wissen schon: früher „0190 tralala“) und dem Anrufer nicht mehr – wie nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – sittenwidrig sind. Das ergebe sich aus dem ProstG (Gesetz zur …

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Veröffentlicht am: 12. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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EuGH: Arbeitnehmerschutz vor Niederlassungsfreiheit

entschied der Europäische Gerichtshof heute (EuGH, Urteil vom 11.12.2007 – RS C‑438/05), nachdem ihm der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 23. November 2005 das Verfahren International Transport Workers’ Federation, Finnish Seamen’s Union gegen Viking Line ABP, OÜ Viking Line Eesti vorgelegt hatte. Damit bestätigte der EuGH, dass …

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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Automatenspielsäle – Süchtige Zocker müssen draußen bleiben!

Nachdem der BGH bereits im Dezember 2005 entschieden hat, daß Spielbanken durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen haben, dass wegen Spielsucht bundesweit gesperrte Spieler keinen Zugang zu ihren Räumlichkeiten haben, erfährt diese Rechtsprechung nun im Urteil des BGH vom 22.11.2007 eine Konkretisierung. Die Kontrollpflicht wird auch auf reine Automatenspielsäle

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Veröffentlicht am: 23. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch für Franzi van Almsick

Der Bundesgerichtshof hat sich in den Urteilen vom 13.11.2007 – VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06 – mit der Frage beschäftigt, ob eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen möglich ist.

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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