Gerichtsurteile

Beamtenrecht: BVerfG zum “freien” Zugang zum öffentlichen Amt

Das BVerfG hat sich mit seiner Entscheidung vom 28.02.2007 – 2 BvR 2494/06 – zum Umfang der Garantie aus Art. 33 Abs. 2 GG geäußert. Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche unter Berücksichtigung seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung grundsätzlich gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.

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Veröffentlicht am: 12. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Verpflichtung in NRW zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens verfassungsgemäß

Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.02.2007 – Aktenzeichen 1 BvR 1351/01 – und führte aus, dass die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung des § 10 des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch verstoße. Hintergund dieser Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, dessen Klage auf Zahlung von 310 DM abgewiesen wurde, da er …

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Veröffentlicht am: 8. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Erfolgshonorare ab 2008 zulässig?

Jedenfalls hält das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Totalverbot für verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04, Pressemitteilung und Volltext). Dem Gesetzgeber hat das Gericht Zeit bis zum 30.06.2008 Zeit gegeben, eine verfassungsgemäße Regelung zu finden. Gute Verhandler unter den Arbeitsrechtlern haben dann vielleicht Anlaß zur Freude, wenn ein Teil der Abfindung bei …

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Veröffentlicht am: 7. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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BVerfG: Keine Ballungsraumzulage! Höhere Lebenshaltungskosten sind der Preis für höhere Lebensqualität

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. März 2007 – 2 BvR 556/04 – die Verfassungsbeschwerde eines Beamten auf Gewährung einer „Ballungsraumzulage“ als Ausgleich für höhere Lebenshaltungskosten am Standort zurückgewiesen.

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Veröffentlicht am: 7. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Unterhaltsrückstände, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, sind in der Regel verwirkt und können nicht mehr geltend gemacht werden

Der BGH (Aktenzeichen XII 152/04) hat erneut bestätigt, dass Unterhaltsrückstände, die Zeitabschnitte betreffen, die 1 Jahr oder länger zurückliegen, in der Regel verwirkt sind und daher nicht mehr geltend gemacht werden können.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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