Kapazitätsverordnung für Verfassungsbeschwerden?
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), Hans-Jürgen Papier, hat sich für die Möglichkeit der Erhebung von Verfassungsbeschwerden in allen Bundesländern ausgesprochen. In Hessen und Rheinland-Pfalz können Bürger bei Verstössen gegen die Landesverfassung das Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof) anrufen. Die Präsidenten der Verfassungsgerichte in Deutschland sind sich allerdings nicht einig, ob in mehr Bundesländern als bislang die Möglichkeit zur …
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Veröffentlicht am: 1. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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