Wie Angehörige Steuern sparen können
hat der Bundesfinanzhof für die Darlehensvergabe zwischen Angehörigen nun entschieden. Darlehen zwischen Familienangehörigen wurden von den Finanzbehörden schon immer argwöhnisch beäugt. Schnell war unterstellt, dass die Vertragsgestaltung nur auf dem Papier geschah und lediglich auf eine Steuerersparnis hin angelegt war. Dies Sichtweise wurde bisher oft von den Finanzgerichten bestätigt.
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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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