Abtretung: Rechtsanwalt darf Gebührenforderung ohne Zustimmung abtreten
jedenfalls seit dem Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO, so der Bundesgerichtshof (Urteil des IX. Zivilsenats vom 1.3.2007 – IX ZR 189/05, Volltext). Wie so oft, wurde nicht darum gestritten, ob die Rechnung berechtigt war, sondern
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Veröffentlicht am: 16. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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