Suspendierung, Abberufung, Kündigung
das ist die Aktionskette bei Verdacht auf strafbare Handlungen eines Geschäftsführers einer GmbH oder Vorstands einer Aktiengesellschaft. Zunächst erfolgt – wie aktuell im Fall des Vorstandsvorsitzenden der Düsseldorfer Sparkasse – eine Freistellung (Suspendierung) von der Führungstätigkeit, danach die grundlos und nach dem Anstellungsvertrag (Dienstvertrag) meist fristlos mögliche Abberufung
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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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