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Suspendierung, Abberufung, Kündigung

das ist die Aktionskette bei Verdacht auf strafbare Handlungen eines Geschäftsführers einer GmbH oder Vorstands einer Aktiengesellschaft. Zunächst erfolgt – wie aktuell im Fall des Vorstandsvorsitzenden der Düsseldorfer Sparkasse – eine Freistellung (Suspendierung) von der Führungstätigkeit, danach die grundlos und nach dem Anstellungsvertrag (Dienstvertrag) meist fristlos mögliche Abberufung

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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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GmbH-Geschäftsführer: Kündigungsfrist für Anstellungsvertrag

Gilt beim GmbH-Geschäftsführer die kurze Kündigungsfrist aus § 621 BGB oder die längere, eigentlich für das Arbeitsverhältnis vorgesehene Kündigungsfrist nach § 622 BGB; diese Frage stellt sich bei einer Kündigung eines Geschäftsführers immer dann, wenn im Geschäftsführeranstellungsvertrag selbst eine vertragliche Regelung der Kündigungsfrist nicht vorgesehen ist, also die gesetzliche Kündigungsfrist massgeblich ist. Die Kündigungsfristen des …

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Veröffentlicht am: 28. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Köln: Entscheidung im Bruderkampf um Brauerei

Kölsch ist ein Lebensgefühl, eine Sprache und die geschützte Bezeichnung einer obergärigen Biersorte aus der Domstadt. Und über oder beim Bier lässt sich nun mal erbittert streiten. So hatte Das OLG Köln (Az.: 18 U 53/07) sich aktuell mit einem Bruderstreit in der Geschäftsführung des Brauers Gaffel-Kölsch zu beschäftigen.

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Veröffentlicht am: 30. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Fehlen eines schriftlichen Anstellungsvertrages kann Kündigungsschutz erhalten

Ein Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten besteht auch nach Bestellung als Geschäftsführer weiter, wenn das Arbeitsverhältnis nicht unter Beachtung der Schriftform aufgehoben wurde (§ 623 BGB). Das kann entweder durch ausdrückliche schriftliche Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) oder u.U. auch konkludent durch die Vereinbarung eines schriftlichen Geschäftsführeranstellungsvertrages geschehen. Besteht dagegen kein schriftlicher Anstellungsvertrag, sind die Arbeitsgerichte für den …

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Veröffentlicht am: 18. März, 2006 von RA Felser
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