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OLG Köln: Spickmich.de und die Beurteilung von Lehrern bleibt erlaubt

Mit der Frage, ob Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, hatte sich bereits das Land- und das Oberlandesgericht Köln (15 U142/07) befasst, wir hatten ausführlich berichtet. Heute bestätigte das OLG Köln seine Einschätzung in der mündlichen Verhandlung vom 06.11.2007 durch ein entsprechendes Urteil.

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Veröffentlicht am: 27. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Immer mehr Abzocke im Internet

Wie der Kölner Stadtanzeiger und Berufung auf die Verbraucherzentrale Hessen berichtet, haben sich die Anfragen bei den Verbraucherzentralen wegen der Abzockerei im Internet seit 2006 verdoppel. Durchschnittlich sehen sich die Surfer mit Forderungen in Höhe von € 120,00 gegenübergestellt. Zumeist handelt es sich um vorgeblich kostenlose Online – Ermittlungen von Stammbäumen, Rezeptangebote, Musikdownloads, Lebenserwartungsberechnungen,

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Veröffentlicht am: 20. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Köln: spickmich.de hat gute Chancen in der Berufung

Die Lehrerin, die sich schlecht von ihren Schüler benotet sieht, hatte schlechte Karten in der Berufungsverhandlung. Dies geht aus einer Pressemitteilung des OLG Köln (Az.: 15 U 142/07) über das Ergebnis der heutigen Verhandlung im Berufungsverfahren (wir hatten berichtet). Das OLG neigt dazu, der Entscheidung des Landgerichts Köln (zu unserem Bericht) zuzustimmen. Danach stellt die …

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Veröffentlicht am: 6. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Köln: spickmich.de und die Lehrerbewertung gehen in Berufung

Auf spickmich.de können Lehrer von ihren Schülern bewertet werden. Einer Lehrerin, der das und natürlich auch ihre Bewertung nicht gefiel, wollte dies den Betreibern der Homepage vom Landgericht Köln gerichtlich untersagen lassen. Das LG Köln hatte jedoch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrerin und auch keine unzulässige Schmähkritik erkennen können. Wie blog. juracity.de berichtet hatte, …

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Veröffentlicht am: 6. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG Hamburg: Flatrate ist und bleibt Flatrate

Fast jeder Telefon – und Internetanbieter hat sie im Angebot, die sog. Flatrate. Da kann man dann nach Herzenslust und ohne Zeitlimit zum monatlichen Pauschalpreis telefonieren, surfen oder beides gleichzeitig. Nun hatte ein Kunde seine Verbindungen teilweise 24 Stunden lang bestehen lassen. Zu lange meinte der Betreiber und stellte die Verbindungspreise dem Kunden in Rechnung.

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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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