Interviews JuracityBlogger

Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag: RA Felser auf Monster.de

Plaudertaschen riskieren ihren Job – Schweigen ist Gold, jedenfalls im Arbeitsverhältnis und über Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse. Immer häufiger finden sich im Arbeitsvertrag Verschwiegenheitsklauseln. Auch wer Kundenlisten zum neuen Chef mitnimmt, riskiert sogar ein Strafverfahren. Wenn man seinen Job liebt, sollte man lieber nicht zu viel erzählen und schon gar nicht tratschen. Selbst dem Partner kann …

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Strafverteidiger Guido Frings zum Jugendstrafrecht auf WDR.de

Der mitbloggende Kollege, Fachanwalt für Strafrecht Guido Frings aus Köln, wird zum Thema Jugendstrafrecht im WDR Panorama Beitrag “Jugendliche sollen in Notwehr gehandelt haben – Mädchen töten mutmaßlichen Vergewaltiger” vom 27.06.2007 zitiert. In Essen haben zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren einen Dönerbudenbesitzer erstochen. Der

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Veröffentlicht am: 28. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Weblog und Recht: Tagebücher mit Tücken

lautet der Beitrag in der “Welt” vom 17.06.2007, mit der die juristischen Fallstricke beim Bloggen beleuchtet werden. Als bloggender Anwalt werde ich in dem Beitrag zu den Konsequenzen zitiert, die drohen, wenn

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Abfindung und Aufhebungsvertrag: RA Felser im Juniheft der Geldidee

“Sanfte Trennung” lautet der Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser und Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster von Gleiss Lutz, in dem Tipps nachzulesen sind, wie ein “Mehr” an Abfindung rauszuholen ist,

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Veröffentlicht am: 18. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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RA Felser zum Zillmerungsurteil des LAG München im Biallo Newsletter

Im Newsletter des Journalistennetzwerks Biallo.de vom 24.05.2007 wird Rechtsanwalt Felser zum Urteil des LAG München zitiert, mit dem das bayerische Gericht den Arbeitnehmerschutz bei der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung verbessert (Juracity berichtete). Häufig liegen der Versicherung gezillmerte Tarife zugrunde, bei denen erst mal der Versicherungsmakler sein Geld bekommt und die anderen

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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