Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag: RA Felser auf Monster.de
Plaudertaschen riskieren ihren Job – Schweigen ist Gold, jedenfalls im Arbeitsverhältnis und über Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse. Immer häufiger finden sich im Arbeitsvertrag Verschwiegenheitsklauseln. Auch wer Kundenlisten zum neuen Chef mitnimmt, riskiert sogar ein Strafverfahren. Wenn man seinen Job liebt, sollte man lieber nicht zu viel erzählen und schon gar nicht tratschen. Selbst dem Partner kann …
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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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