Bundesverwaltungsgericht: Keine Richterinnen mit Kopftuch?
Rechtsreferendarinnen während des Rechtsreferendariats und Referendarinnen in der Lehrerausbildung (Referendariat) darf das Kopftuchtragen nicht ohne weiteres verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.06.2008 in einem Urteil entschieden, dass jedenfalls während der Ausbildung
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Veröffentlicht am: 27. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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