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Kündigungsschutzklage: Nicht für jeden!

Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das ist nicht selbstverständlich und viele Arbeitnehmer – vor allem in kleineren Betrieben – geniessen dieses Privileg nicht. In Frankfurt z.B. hatten 79 % aller Unternehmen 1 bis 9 Beschäftigte (2004), fast 10 % aller …

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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BAG: Kein formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage

In einer Filiale einer größeren deutschen Drogeriemarktkette (Sch.) fehlten die Einnahmen der beiden letzten Tage im Tresor. Als Täterin kamen drei Mitarbeiterin in Betracht, die stundenlang aber letztlich ohne Ergebnis vom Arbeitgeber zur Täterschaft befragt worden waren. Der Arbeitgeber hat allen drei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt; obwohl die Tat bestritten blieb.

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Veröffentlicht am: 7. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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