Kündigungsschutzklage: Nicht für jeden!
Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das ist nicht selbstverständlich und viele Arbeitnehmer – vor allem in kleineren Betrieben – geniessen dieses Privileg nicht. In Frankfurt z.B. hatten 79 % aller Unternehmen 1 bis 9 Beschäftigte (2004), fast 10 % aller …
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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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