Kein Dienstwagen bei Krankheit mehr?
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer den Dienstwagen entziehen darf. Das gelte jedenfalls nach Auslaufen der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Im von 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 17. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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