Internet und Urlaub: Ich war doch gar nicht da, zählt nicht; Haftung bei Abwesenheit
Wer in den Urlaub fährt, sollte sich vorher noch besser mit einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-3 O 771/06) befassen. Denn nach der Entscheidung des Gerichts haftet ein Internetanschlussinhaber zivilrechtlich auch für Straftaten, die ein anderer über seinen Internetanschluss begangen hat. Dies soll auch gelten, wenn die Nutzung ohne Einwilligung oder sogar gegen den …
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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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