Klauseln zur Datenverwendung in Mobilfunkverträgen
Die Einwilligung zur werblichen Nutzung der Vertragsdaten, die mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages erhoben werden, muss der Kunde ohne größere Schwierigkeiten verweigern können. Das ist nicht der Fall, wenn der Kunde die Datenverwendung allein durch handschriftliches Ausstreichen der entsprechenden Vertragsklausel versagen kann. Diese Anforderung hat das Landgericht Köln (Urteil v. 07.03.2007, Az.: 26 O 77/05) …
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Veröffentlicht am: 26. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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