Verschicken von Spam-Mails löst Schadensersatzpflicht aus
So bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 25.10.2006 – Aktenzeichen 6 U 35/06 – das erstinstanzliche Gericht und verurteilte den beklagten Betreiber verschiedener Internetseiten an die klagende Microsoft Corporation Schadensersatz zu leisten. Die klagende Microsoft Corporation ist Inhaberin der Gemeinschafts – Wortmarke „Hotmail“. Die beklagten Internetfirma hatte verschiede Spam-Mails versandt, in deren Absenderfeld „@hotmail“ …
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Veröffentlicht am: 6. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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