Drum prüfe, wer sich ewig bindet…aber nicht zu lange! – Hessisches LSG zur sog. Versorgungsehe
Das Hessische LSG weist in seiner Pressemitteilung vom 22.01.2007 zum Urteil – L 2 R 220/06 – noch einmal darauf hin, daß es Sache des überlebenden Ehegatten ist, die Annahme einer „Versorgungsehe“ bzw. „Nothochzeit“ zu entkräften, um in den Bezug von Witwenrente zu gelangen.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 29. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




