Mietrecht

BGH: Auch Abgeltungsklauseln mit “starren” Fristen und Prozentsätzen unwirksam

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 52/06) erneut die Rechte der Mieter gestärkt und seine ständige Rechtsprechung zu der Thematik „Schönheitsreparaturen“ bestätigt und auch auf Abgeltungsklauseln mit „starren“ Fristen übertragen.

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Veröffentlicht am: 18. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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BGH: Beteiligung der Erdgeschossmieter an Aufzugskosten ist zulässig

Dies hat der unter anderem für Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil vom 20.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 103/06) entschieden. Danach können auch die Mieter einer Erdgeschosswohnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung anteilig an den Kosten für den Aufzug beteiligt werden.

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Veröffentlicht am: 25. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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Grillen und Feiern auf Balkon und im Garten – der Sommer kommt wieder

Deutschland grillt gerne. Besonders die Männer lieben das Spiel mit dem Feuer. Bald kann es wieder losgehen: Nachdem der August für die Griller ins Wasser gefallen ist, soll nächste Woche endlich wieder das Sönnchen scheinen. Am meisten Spass macht es in Gesellschaft. Damit das so bleibt, sollte man ein paar Kleinigkeiten zum Schutz der nachbarschaftlichen …

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Veröffentlicht am: 10. September, 2006 von RA Felser
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BGH: Mieter verliert Zurückbehaltungsrecht an Mietzins wegen Mietmangels gegenüber Altvermieter

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.06.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 284/05 – über die Klage eines Altvermieters gegen seinen ehemaligen Mieter auf Zahlung von rückständigen Mietzins und sprach ihm den gesamten Rückstand zu. Dabei hatte der Mieter aufgrund des sogenannten Zurückbehaltungsrechts wegen eines Mietmangels in Form eines Wasser- und Schimmelfleckes die Miete gekürzt. Zwar …

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Veröffentlicht am: 1. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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Keine Abwälzung der Betriebskosten für leerstehende Wohnungen auf den Mieter

Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte mit Urteil vom 31.05.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 159/05 – über die Klage eines Vermieters zu entscheiden, der gegen seinen Mieter auf Zustimmung zu einer Mietvertragsänderung dahingehend klagte, dass zukünftig leerstehende Wohungen bei der Umlage der Betriebskosten, die auf Wasser und Entwässerung, Müllabfuhr sowie Strom für Hausflur und Fahrstuhl …

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Veröffentlicht am: 2. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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